Geburtenbeihilfe

Mit GR-Beschluss vom 19. Mai 2005 wurde - rückwirkend ab 1. Jänner 2005 - die Einführung einer Geburtenbeihilfe beschlossen.

Richtlinien: Die Mutter des Kindes muss zum Zeitpunkt der Geburt ihren Hauptwohnsitz in Peilstein haben.

Durch den GV-Beschluss vom 1. März 2016 gibt es ab sofort folgende Änderungen:
Für das 1. und 2. Kind gibt es vier Grenzlandtaler (Wert: € 40,00) und ein Geburtenpaket, ab dem 3. Kind sechs Grenzlandtaler (Wert: € 60,00) und ebenfalls ein Geburtenpaket.